Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
meyermüller
Wallstrasse 5
9000 St. Gallen
1. Vereinbarung und Geltungsbereich
1.1 Vereinbarung
meyermüller (nachfolgend «meyermüller») erbringt für den Kunden Dienstleistungen in den Bereichen Grafikdesign, visuelle Kommunikation, Motion Design sowie ergänzend Film- und Videoproduktion («Dienstleistungen») gemäss der jeweils gültigen Offerte (gilt auch für Offerten mit anderer Bezeichnung, z.B. «Kostenvoranschlag»).
1.2 Bestandteile der Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit der Offerte die vertragliche Vereinbarung. Bei Widersprüchen haben die Bestimmungen der Offerte Vorrang.
1.3 Ausschluss fremder AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn meyermüller auf diese hingewiesen wurde.
1.4 Vertragsabschluss
• schriftliche oder mündliche Annahme einer Offerte,
• Bestätigung per E-Mail,
• oder stillschweigend durch Inanspruchnahme der Leistung.
2. Leistungserbringung
2.1 Sorgfaltspflicht
meyermüller erbringt ihre Dienstleistungen fachgerecht und nach branchenüblichem Standard.
2.2 Mehrere Dienstleister
Der Kunde ist berechtigt, weitere Dienstleister beizuziehen. Beeinträchtigen parallele Leistungen Dritter den Projektablauf oder das Ergebnis, trägt der Kunde die daraus entstehenden Nachteile, Verzögerungen oder Mehrkosten.
2.3 Subunternehmer und Drittanbieter
meyermüller ist berechtigt, Subunternehmer (z.B. Illustratoren, Fotografen, Kamerapersonen, Animatoren, Texter) beizuziehen. Digitale Plattformen, Hosting‑, Social‑Media‑ oder Distributionsanbieter gelten nicht als Subunternehmer. Für deren Leistungen übernimmt meyermüller keine Haftung.
2.4 Kein Erfolgsgarantie
Es besteht keine Gewähr für wirtschaftlichen, werblichen oder kommunikativen Erfolg, Reichweiten, Verkaufszahlen oder vergleichbare Wirkungen.
Bei Film-, Video- oder Motion-Projekten gelten branchenübliche Toleranzen hinsichtlich Bild, Ton, Licht, Farbe, Renderingzeiten und technischer Formate.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Vergütung
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der in der Offerte vereinbarten Vergütung. Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil der Offerte sind, werden zusätzlich verrechnet.
3.2 Drittkosten
Kosten für Leistungen Dritter (z.B. Druck, Lizenzen, Musik, Sprecher, Reise‑ und Spesenaufwand) trägt der Kunde vollumfänglich.
3.3 Rechnungsstellung und Zahlung
meyermüller ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann meyermüller die Leistungen ohne weitere Ankündigung einstellen. Preise verstehen sich in CHF zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
3.4 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt Inhalte, Daten, Materialien, Entscheide und Freigaben fristgerecht zur Verfügung. Verzögerungen und daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgt auf eine schriftliche Aufforderung (E‑Mail genügt) innert fünf (5) Tagen keine Rückmeldung, gilt die Zustimmung als erteilt.
Bei Film- und Videoprojekten stellt der Kunde sicher, dass Drehorte, abgebildete Personen, Musik und sonstige Inhalte rechtlich freigegeben sind und termingerecht zur Verfügung stehen.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1 Projektaufträge
Projektbezogene Aufträge (z.B. Gestaltung, Kampagnen, Filme, Motion Graphics) können nach Projektstart nicht ordentlich gekündigt werden.
4.2 Projektabbruch
Wird ein Projekt durch den Auftraggeber unterbrochen oder abgebrochen, sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten.
4.3 Wiederkehrende Leistungen
Wiederkehrende Leistungen können von beiden Parteien mit Frist von einem Monat auf Monatsende gekündigt werden.
5. Immaterialgüterrechte
5.1 Rechte von meyermüller
meyermüller behält sämtliche Urheber‑ und Immaterialgüterrechte an Konzepten, Entwürfen, Skizzen, Rohdaten, Projektdateien, Quellmaterialien und Arbeitsunterlagen.
5.2 Rechteübertragung an den Kunden
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die in der Offerte definierten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei meyermüller.
5.3 Rohdaten und Projektdateien
Die Herausgabe von Rohdaten oder offenen Arbeitsdateien kann mit einem pauschalen Zuschlag oder einem prozentualen Aufpreis auf das vereinbarte Honorar verrechnet werden.
Zusätzlich anfallender Aufwand für Aufbereitung, Bereinigung oder Dokumentation wird nach Stundenaufwand verrechnet.
5.4 Rechte Dritter
Der Kunde garantiert, dass von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder entsprechend genutzt werden dürfen. Der Kunde hält meyermüller vollumfänglich schadlos.
5.5 Referenznutzung
meyermüller ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse für Eigenwerbung, Portfolio, Website und Social Media zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, nicht‑öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln.
6.2 Datenschutz
Es gelten die anwendbaren Datenschutzgesetze der Schweiz. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen (z.B. Bild‑ und Persönlichkeitsrechte) vorliegen.
7. Haftung
meyermüller haftet ausschliesslich für direkte Schäden aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Für Schäden durch Dritte oder Plattformanbieter wird keine Haftung übernommen.
8. Vertragsbeendigung
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Auftraggeber sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwände vollumfänglich zu vergüten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderung der AGB
meyermüller behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht.
9.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von meyermüller.
